
Entgeltfortzahlung ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht – sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Der Begriff bezeichnet die Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, zum Beispiel durch Krankheit oder einen Gerichtstermin. In diesem Leitfaden erhalten Sie eine klare, praxisnahe Übersicht über Entgeltfortzahlung, ihre Voraussetzungen, Dauer, Höhe und den konkreten Ablauf – inklusive nützlicher Tipps, damit Sie rechtzeitig und korrekt handeln.
Entgeltfortzahlung: Grundlagen – Was bedeutet dieser Begriff wirklich?
Unter Entgeltfortzahlung versteht man die Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt oder aus anderen gesetzlich definierten Gründen seiner Arbeit nicht nachgehen kann. Zentral ist hierbei, dass die Fortzahlung zeitlich begrenzt ist und an bestimmte Nachweise gebunden ist. Grundsätzlich gilt:
- Der Arbeitgeber zahlt in der Regel für einen festgelegten Zeitraum das volle Gehalt weiter.
- Nach Ablauf dieses Zeitraums können weitere Leistungen von der Sozialversicherung oder anderen Einrichtungen greifen (z. B. Krankengeld).
- Für Arbeitnehmer bedeutet dies Planungssicherheit und den Schutz vor plötzlichem Verdienstausfall.
Entgeltfortzahlung im Überblick: Anspruch, Dauer und Voraussetzungen
Welche Anlässe fallen unter die Entgeltfortzahlung?
Die häufigsten Gründe für Entgeltfortzahlung sind:
- Krankheit oder Unfall des Arbeitnehmers.
- Verschiebung oder Verzögerung durch ärztliche Untersuchung, sofern sie eine Arbeitsunfähigkeit belegen.
- Weitere gesetzlich geregelte Fälle, in denen eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder vertraglich festgelegt ist (z. B. stationäre Behandlung, Reha-Anträge).
Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Der Anspruch besteht in der Regel für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis haben und im Krankheitsfall eine Arbeitsunfähigkeit nachweisen können. Dazu gehört typischerweise eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Wichtige Punkte:
- Der Anspruch besteht, sobald ein Arbeitsverhältnis besteht und es zu einer Arbeitsunfähigkeit kommt.
- Pro Eigennamen und korrekter Formulierung: Entgeltfortzahlung gilt in der Praxis als Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber.
- Bestimmte Spezialfälle wie Schwangerschaft, Mutterschaft oder Pflege von Angehörigen können andere Leistungen auslösen, die als Ergänzung oder Alternative zur Entgeltfortzahlung gelten können.
Häufige Unterschiede zu Krankengeld und anderen Leistungen
Entgeltfortzahlung ist primär eine Lohn- bzw. Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber. Sobald die gesetzliche Entgeltfortzahlung endet, greifen oft Leistungen der Sozialversicherung, wie das Krankengeld. Typischer Ablauf:
- Erster Zeitraum: Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber – in der Regel bis zu sechs Wochen.
- Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung: Anspruch auf Krankengeld über die Sozialversicherung, sofern diese Leistungen vorgesehen sind.
- Bei bestimmten Ereignissen (Mutterschaft, Pflege von Angehörigen) können weitere Leistungen relevant werden.
Häufige Details zur Dauer der Entgeltfortzahlung
Dauer in der Regel: sechs Wochen
In vielen Rechtsräumen erfolgt die Entgeltfortzahlung in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zu 100 Prozent des Gehalts. Danach kann, je nach Rechtslage, Krankengeld oder andere Leistungen eintreten. Die konkrete Dauer kann je Land leicht variieren, in Österreich gilt ein ähnliches Modell mit sechs Wochen als Standardzeitraum.
Was passiert nach sechs Wochen?
Nach Ablauf der sechs Wochen Entgeltfortzahlung treten typischerweise folgende Optionen in Kraft:
- Krankengeld oder ähnliche Leistungen durch die Sozialversicherung, sofern Anspruch besteht.
- In manchen Fällen reduziert sich die Zahlung oder wird durch andere Leistungen ersetzt, z. B. bei Teilzeitarbeit oder Reha-Maßnahmen.
Teilzeit, Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nur teilweise arbeitsfähig sind oder in reduzierter Tätigkeit arbeiten können, kommt es auf die konkrete Vereinbarung und gesetzliche Regelungen an. Oft wird die Entgeltfortzahlung entsprechend angepasst, während das Arbeitszeitkonto oder Tätigkeitsbereich angepasst wird.
Höhe der Entgeltfortzahlung: Was wird gezahlt und wie wird es berechnet?
Berechnungsgrundlage
Die Höhe der Entgeltfortzahlung bemisst sich in der Regel am regulären Arbeitsentgelt. Maßgeblich sind Brutto- oder Nettoeinkommen, je nach lokaler Gesetzgebung. Typische Faktoren:
- Reguläres Grundgehalt oder Gehalt gemäß Arbeitsvertrag.
- Schicht-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge, soweit üblich und vertraglich vorgesehen.
- Bezahlte Zuschläge, Prämien oder sonstige Lohnelemente, die als Teil des regelmäßigen Gehalts gelten.
Beispielhafte Berechnungsmodelle
In vielen Fällen wird die Entgeltfortzahlung auf Basis des regelmäßigen Bruttoeinkommens berechnet. Nehmen wir ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat ein monatliches Brutto von 3.000 Euro. Für sechs Wochen erhält er das volle Gehalt. Danach greift eventuell Krankengeld in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des regulären Einkommens. Die genauen Prozentsätze hängen von der jeweiligen Rechtslage ab.
Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Entgeltfortzahlung
Pflichten des Arbeitgebers
- Erstmalige Entgeltfortzahlung für die festgelegte Dauer bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung sicherstellen.
- Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit und ordnungsgemäße Abwicklung der Lohnzahlungen.
- Information des Arbeitnehmers über weitere Ansprüche (Krankengeld, Reha-Maßnahmen, ggf. Zuschüsse).
- Beachtung gesetzlicher Fristen und Vorgaben bei der Meldung an Sozialversicherung bzw. Krankenkasse, falls relevant.
Pflichten des Arbeitnehmers
- Sofortige Meldung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber und rechtzeitige Vorlage der AU-Bescheinigung.
- Mitteilung über voraussichtliche Fehlzeiten, je nach Unternehmens- oder Tarifvereinbarung.
- Unterstützung bei notwendigen Abklärungen, z. B. durch ärztliche Atteste oder Diagnosen, soweit erforderlich.
- Beachtung von Fristen für eventuelle Folgeleistungen (Krankengeldantrag, Reha-Anträge).
Ablauf: Von der Krankmeldung zur Entgeltfortzahlung – Schritt für Schritt
1. Krankmeldung rechtzeitig vorlegen
Bei Erkrankung ist es üblich, so früh wie möglich den Arbeitgeber zu informieren und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beizubringen. Die genauen Fristen variieren je Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
2. AU-Bescheinigung korrekt übermitteln
Die AU-Bescheinigung dokumentiert die Arbeitsunfähigkeit und dient als zentrale Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Angaben vollständig sind.
3. Entgeltfortzahlung wird gezahlt
Der Arbeitgeber überweist das Gehalt gemäß den geltenden Bestimmungen und der Dauer der Entgeltfortzahlung. Die Abrechnung erfolgt meist monatlich oder nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum.
4. Übergang zu Krankengeld oder anderen Leistungen
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung prüft der Arbeitnehmer ggf. den Anspruch auf Krankengeld von der Sozialversicherung. In manchen Fällen kann auch eine Reha- oder Umschulungsmaßnahme sinnvoll sein.
5. Wiedereinstieg in die Arbeit
Wenn die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist, kehren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schrittweise oder vollständig an ihren Arbeitsplatz zurück. Eine Rückkehrregelung kann im Unternehmen festgelegt sein.
Praktische Tipps: Wie Sie Entgeltfortzahlung optimal nutzen und typische Fallstricke vermeiden
Tipps für Arbeitnehmer
- Behalten Sie eine klare Dokumentation über Arbeitsunfähigkeit, Arztbesuche und Meldungen an den Arbeitgeber.
- Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Ansprüche auf Krankengeld oder andere Leistungen der Sozialversicherung.
- Prüfen Sie, ob Zuschläge und weitere Lohnelemente vollständig in der Entgeltfortzahlung berücksichtigt werden.
- Nutzen Sie Beratungsangebote der Arbeitnehmerkammer, Gewerkschaften oder Rechtsberatungen, um Unsicherheiten zu klären.
Tipps für Arbeitgeber
- Schaffen Sie Transparenz: klare Arbeitsanweisungen, Fristen und Abläufe kommunizieren.
- Dokumentieren Sie jede Entgeltfortzahlungsperiode ordnungsgemäß und prüfen Sie regelmäßig die Abrechnungen.
- Informieren Sie sich über ergänzende Leistungen (Krankengeld, Reha) und unterstützen Sie den Arbeitnehmer bei der Beantragung.
Besondere Situationen: Mutterschaft, Pflege und Kurzarbeit
Mutterschaft und Weitergeltung von Einkommen
Während Mutterschaft können zusätzliche Leistungen greifen, die das Einkommen sichern, z. B. Mutterschaftsgeld oder ähnliche Zuschüsse. Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Land und Sozialversicherungssystem.
Pflege von Angehörigen
Bei der Pflege von nahestehenden Personen können besondere Regelungen greifen, die eine Freistellung oder Entgeltfortzahlung in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich über betriebliche Vereinbarungen und gesetzliche Bestimmungen.
Kurzarbeit und Entgeltfortzahlung
In Zeiten von Kurzarbeit kann sich das Entgeltverhältnis ändern. Arbeitnehmern kann eine reduzierte Arbeitszeit oder eine andere Form der Lohnanpassung zustehen. Die genauen Modalitäten hängen von Tarifverträgen und staatlichen Regelungen ab.
Rechtsgrundlagen, Ressourcen und Anlaufstellen
Wichtige Anlaufstellen in Österreich
- Arbeitnehmerkammer (AK) oder Gewerkschaften für individuelle Rechtsberatung.
- Sozialversicherungsträger und regionale Krankenkassen für Informationen zu Krankengeld und Leistungen.
- Arbeitsgerichte oder Rechtsberatungsstellen, falls Unstimmigkeiten auftreten.
Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich
Obwohl Entgeltfortzahlung in beiden Ländern eine ähnliche Grundidee verfolgt, unterscheiden sich die Details in Begrifflichkeiten, Höhenniveaus und Abläufen. In Deutschland greift in der Praxis das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) mit typischerweise sechs Wochen Fortzahlung; danach folgt das Krankengeld durch die gesetzliche Krankenversicherung. In Österreich sind ähnliche Regelungen vorhanden, allerdings mit spezifischen Regelungen der Sozialversicherung und regionalen Gesetzeslagen. Prüfen Sie immer die lokale Rechtslage und Tarifverträge.
Typische Fallbeispiele, die zeigen, wie Entgeltfortzahlung funktioniert
Fallbeispiel 1: Langsame Genesung nach Grippe
Herr M. erkrankt an einer schweren Grippe und liegt drei Wochen krank. Die ersten sechs Wochen erhält er volle Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach klärt er mit seiner Krankenversicherung, ob Krankengeld zusteht. Dank frühzeitiger ärztlicher Bescheinigung bleiben finanzielle Einbußen möglichst gering.
Fallbeispiel 2: Teilweise Arbeitsunfähigkeit
Frau S. kann aufgrund einer Rückenverletzung nur eingeschränkt arbeiten. Sie wird zu 60 Prozent arbeitsfähig entlassen. Die Entgeltfortzahlung wird entsprechend reduziert fortgeführt, während der Arbeitgeber eine angepasste Tätigkeit ermöglicht oder die Arbeitszeit verringert.
Fallbeispiel 3: Mutterschaftsphase
Eine Schwangere geht in Mutterschutz. Entgeltfortzahlung greift in der Regel weiter, es kommen zusätzliche Mutterschaftsleistungen hinzu. In der Praxis wird eine individuelle Planung erstellt, die Löhnelemente berücksichtigen.
Fazit: Entgeltfortzahlung verstehen und strategisch nutzen
Entgeltfortzahlung bildet eine wesentliche Säule des sozialen Sicherungssystems. Sie hält Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zeiten der Arbeitsunfähigkeit finanziell stabil und ermöglicht eine sichere Erholungsphase. Für Arbeitgeber bedeutet sie Transparenz, klare Prozesse und rechtliche Absicherung.
Indem Sie die Abläufe kennen, AU-Bescheinigungen rechtzeitig einreichen und frühzeitig klären, ob anschließende Leistungen wie Krankengeld greifen, sichern Sie sich und Ihrem Unternehmen eine reibungslose Fortführung der Lohnzahlungen. Nutzen Sie die zur Verfügung stehenden Beratungsangebote, um individuelle Fragen zu klären und sicherzustellen, dass Entgeltfortzahlung korrekt und zeitnah erfolgt.